Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund der Trockenheit in ganz OÖ seit heute (22.06.2017) die Waldbrandverordnung in Kraft getreten ist. Jegliches Feuerentzünden, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes ist somit verboten!
Zusätzlich zur bereits länger geltenden Verordnung dass im „Forstholz“ offenes Feuer verboten ist (siehe dazu hier), gilt nun auch für alle anderen Waldgebiete diese Verordnung. Verstöße können mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro geahndet werden.
Wir bitten weiter bei den bevorstehenden Sonnwendfeuern um höchste Vorsicht. Im Gefährdungsbereich des Forstes sind diese strengstens verboten! Auch in anderen Gebieten können sich ausgetrocknete Felder und Wiesen durch Funkenflug sehr rasch entzünden und eine Flurbrand auslösen.
Sollten Sie einen Brand bemerken, so wählen Sie umgehend den Feuerwehrnotruf 122!