Herbstübung der Feuerwehren Sankt FlorianIn diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Informationen über Brandschutzpläne in der Gemeinde St. Florian, da es in diesem Zusammenhang immer wieder zu Unklarheiten kommt, welche wir bereits im Vorfeld ausräumen möchten.

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Leitfaden – Anforderungen an Brandschutzpläne in der Gemeinde St. Florian

Wer muss über einen Brandschutzplan verfügen?

Objekteigentümer sind entweder ex lege oder per behördlicher Vorschreibung zur Erstellung von Brandschutzplänen verpflichtet. Auf alle Fälle müssen sämtliche Objekte der Risikogruppe im Sinne des § 10 Abs. 2 iVm § 18 Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (LGBl. Nr. 113/1994 idgF) über einen Brandschutzplan verfügen.

Dazu gehören insbesondere gemäß § 2 Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung (LGBl. Nr. 18/2017):

  1. Betriebe im Sinn des § 84b Z 1 Gewerbeordnung 1994;
  2. Betriebsbauten und Betriebsanlagen, in denen feuer- und explosionsgefährliche Stoffe in besonders gefahrdrohender Art und Menge erzeugt, gelagert oder bearbeitet werden;
  3. Betriebsbauten, Betriebsanlagen, Verkaufsstätten, Garagen, überdachte Stellplätze oder Parkdecks, die nach baurechtlichen Vorschriften über technische Brandschutzeinrichtungen wie automatische Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Druckbelüftungsanlagen und Ähnliches verfügen müssen;
  4. Gebäude, in denen sich widmungsgemäß mehr als 240 Personen aufhalten;
  5. Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m;
  6. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung, unabhängig von ihrer Personenzahl;
  7. sonstige Gebäude und Anlagen mit erhöhter Brandgefahr, insbesondere Objekte mit erschwerten Evakuierungs- und Rettungsbedingungen und dadurch erhöhtem Gefahrenpotential für die sich darin aufhaltenden Personen im Brandfall, wenn sie auf Grund ihrer Bauweise oder Größe nach baurechtlichen Vorschriften über technische Brandschutzeinrichtungen wie automatische Brandmeldeanlagen, Löschanlagen und Ähnliches verfügen müssten.

Sollten Sie nicht wissen, ob sie über einen Brandschutzplan verfügen müssen, so empfiehlt sich ein Blick in Ihre behördlichen Vorschreibungen (insb. Bau-, Gewerbe- oder Feuerpolizeibescheide) oder eine Anfrage bei den jeweils zuständigen Behörden.

Was sind Brandschutzpläne?

Brandschutzpläne sind farbige Lage- und Gebäudepläne und müssen alle Informationen enthalten, die zur effektiven Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Brandschutzpläne sind ausschließlich zur Verwendung für die Feuerwehr bestimmt. Grundsätzlich können Brandschutzpläne auch für die Aufgaben der Betriebsbrandschutzorganisation herangezogen werden.

Warum gibt es Brandschutzpläne?

Durch Brandschutzpläne ist es dem Feuerwehr-Einsatzleiter möglich, sich im Einsatzfall ein rasches Lagebild des betroffenen Gebäudes und der vorhandenen Gefahren zu machen (sog. Schadenslage). Sie stellen ein taktisches Führungsmittel dar und sind somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage in brisanten Situationen.

Denken Sie immer daran:

Der Einsatzleiter geht von der Richtigkeit und Vollständigkeit des Brandschutzplanes aus und leitet daraus die Einsatzmaßnahmen ab. Die Brandschutzpläne sind somit entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg von Einsatzmaßnahmen!

Wie sind Brandschutzpläne zu zeichnen?

Bei Brandschutzplänen handelt es sich um eine ganz eigene Art von Symbolplänen. Sie haben grundsätzlich der TRVB 121 O „Brandschutzpläne für den Feuerwehreinsatz“ (Ausgabe 01.02.2025) zu entsprechen.

Die Feuerwehr St. Florian hat einen Leitfaden für die Anforderungen an Brandschutzpläne erstellt, da sie bei komplexen Objekten im Einvernehmen mit der Feuerwehr als vidierende Stelle zu erstellen sind.

Download: Leitfaden – Anforderungen an Brandschutzpläne in der Gemeinde St. Florian

Hinweis: Die TRVB 121 O kann über den Webshop des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes bezogen werden.

Wer ist verantwortlich für die Erstellung von Brandschutzplänen und wer zeichnet Brandschutzpläne?

Die Verantwortung für die Erstellung und die Aktualität der Brandschutzpläne liegt beim Objekteigentümer (bzw. seinem Brandschutzbeauftragten).

Es gibt mittlerweile viele Planer, Technische Büros oder Zeichenbüros, die sich auf die Erstellung von Brandschutzplänen spezialisiert haben. Diese sind somit für Sie die perfekten Ansprechpartner. Bitte beachten Sie bei der Auswahl jedoch darauf, dass es sich beim Brandschutz um eine Querschnittsmaterie handelt und jedenfalls ein umfassenden brandschutztechnisches Verständnis beim Planersteller vorhanden sein muss.

Es sei noch angemerkt, dass Brandschutzpläne nicht durch die Feuerwehr erstellt werden!

Wo sind Brandschutzpläne zu hinterlegen?

Brandschutzpläne sind grundsätzlich an folgenden Orten zu hinterlegen bzw. an folgende Personen zu übergeben:

  • 2 Parien analog und im PDF-Format an die Feuerwehr St. Florian
  • 1 Parie im Feuerwehrplankasten (roter Ordner) beim Feuerwehrhauptzugang
  • 1 Parie beim Brandschutzbeauftragten des Objektes

Wie übermittle ich Brandschutzpläne an die Feuerwehr St. Florian und wie werden Brandschutzpläne vidiert?

Bitte nutzen Sie die Kontaktdaten unter der Rubrik Kontakt. Die Vidierung und Verteilung der Brandschutzpläne an die Feuerwehren Rohrbach und Bruck-Hausleiten erfolgt im Regelfall über die Feuerwehr St. Florian.

Details entnehmen Sie bitte dem Leitfaden – Anforderungen an Brandschutzpläne in der Gemeinde St. Florian.